"Leben ist nicht genug," sagte der Schmetterling. "Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man auch haben."
 

GARTENPARK FLOHMARKT
Vertrödeln Sie doch Ihre Zeit mit uns

Schnäppchenjäger, Hobbysammler, Schlenderer, Nostalgiker – egal welcher Flohmarkttyp Sie sind: Der bunte Gartenpark-Flohmarkt ist ein Hochgenuss für alle „Marktler“ und solche, die es werden wollen.

Natürlich halten wir für Sie auch den Gartenfachmarkt Geier und unseren Flora Gartenpark geöffnet. 

Alle Parkplätze sowie Sanitäranlagen stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. 

Für den kleinen Hunger ist gesorgt.

Die Flohmarkt Termine sind in unserer Rubrik "Termine" ersichtlich. Bei schlechtem Wetter wird er um eine Woche verschoben. Um immer auf dem laufenden zu sein, können Sie sich bei unserem Flohmarkt Newsletter anmelden oder regelmäßig auf diese Seite schauen.

Die nächsten Flohmarkt Termine:


Gartenpark Flohmarkt Mai

Beginn:30.07.2022
09:00
Ende:30.07.2022
15:00

von 09:00 – 15:00 Uhr



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INFORMATIONEN FÜR AUSSTELLER:

  • Die Fläche ist nicht überdacht. 
  • Auf den Standflächen können Fahrzeuge geparkt werden. 
  • Standgebühr für ca. 3 Meter = 8,00€
  • Standplätze werden per E-Mailkontakt vergeben: flohmarkt@gartenfachmarkt-geier.de Alle übrigen Plätze werden am Samstag von 08:00-09:00 in der Reihenfolge vergeben. Generell ist eine Voranmeldung nicht notwendig.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen und Warengruppen vom Markt auszuschließen. 
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Für Schäden haftet der Verursacher.
  • Es ist kein Verkauf von Waffen und anderem Kriegsgut sowie FSK 18 Artikel erlaubt! 
  • Der Verkauf von Speisen, Getränken ist ohne Vereinbarung nicht erlaubt. 
  • Neu- und Handelsware sind nicht gestattet!
  • Aufbauzeiten: Veranstaltungstag von 08:00-09:00
  • Abbauzeiten: Veranstaltungstag ab 15 Uhr
  • Fahrzeugbewegungen sind auf dem Marktgelände von 09:00-15:00 untersagt. Bei Unfällen und Behinderungen haftet der Fahrzeuglenker.
  • Die Besucherwege müssen von den Ausstellern freigehalten werden.
  • Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen. Bei Nichteinhaltung wird der Aussteller bei den darauffolgenden Märkten des Platzes verwiesen.
  • Öffentliche Wegstrecken sind auch während der Auf- und Abbauzeit von Fahrzeugen freizuhalten.
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